Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Schadensersatz

Entschädigung für erlittenes Unrecht erhalten

Opfer eines Justizirrtums oder einer ungerechtfertigten Haft zu sein, ist eine der traumatischsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Es bedeutet, das eigene Leben, den Ruf und die familiären Bindungen durch eine fehlerhafte Entscheidung des Staates zerstört zu sehen. Unter diesen Umständen ist der Erhalt einer Entschädigung nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern ein grundlegender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zum Wiederaufbau des eigenen persönlichen und beruflichen Weges. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatzrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die tiefe Komplexität, sowohl rechtlich als auch menschlich, dieser Fälle und bietet gezielte Unterstützung, um die Rechte derjenigen geltend zu machen, die einen schweren Schaden erlitten haben.

Justizirrtum und ungerechtfertigte Haft: Der rechtliche Rahmen

Es ist wichtig, zwei unterschiedliche rechtliche Situationen zu unterscheiden, obwohl beide für die Betroffenen verheerend sind. Der Justizirrtum, geregelt in Artikel 643 der Strafprozessordnung, liegt vor, wenn eine Person rechtskräftig verurteilt und später im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen wird. Die Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft, vorgesehen in Artikel 314 StPO, betrifft hingegen Personen, die eine Untersuchungshaft im Gefängnis oder Hausarrest erlitten haben und anschließend vollumfänglich freigesprochen wurden. In beiden Fällen sieht das Gesetz das Recht auf eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden vor, die sowohl den Vermögensschaden (Anwaltskosten, Verlust von Arbeitsmöglichkeiten) als auch den Nichtvermögensschaden (moralisches Leid, Rufschädigung und Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Lebens) umfasst.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Die Bearbeitung eines Antrags auf Schadensersatz wegen Justizirrtums erfordert eine äußerst rigorose und detaillierte Analyse aller Prozessakten, die zur ungerechtfertigten Verurteilung oder Haft geführt haben. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Schadensersatzrecht in Mailand, basiert auf einer sorgfältigen Rekonstruktion des Gerichtsverfahrens, um die Beweis- und Verfahrenselemente zur Unterstützung des Entschädigungsanspruchs zu identifizieren. Die Strategie besteht darin, alle Schadenspositionen, sowohl vermögensrechtliche als auch nicht-vermögensrechtliche, präzise zu quantifizieren, um einen fundierten und dokumentierten Antrag beim zuständigen Berufungsgericht einzureichen. Die Kanzlei stellt den Menschen in den Mittelpunkt, gewährleistet ständige Unterstützung und einen transparenten Dialog während des gesamten Verfahrens, bewusst der emotionalen Belastung, die diese Verfahren mit sich bringen.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Entschädigung bei einem Justizirrtum?

Anspruch auf Entschädigung hat, wer nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wird, weil festgestellt wird, dass er die Tat nicht begangen hat, dass die Tat kein Verbrechen darstellt oder dass sie gesetzlich nicht als Verbrechen vorgesehen ist. Der Antrag muss durch den Nachweis des Fehlers gestützt werden, der zur ungerechten Verurteilung geführt hat.

Welche Fristen gelten für die Beantragung einer Entschädigung bei ungerechtfertigter Haft?

Der Antrag auf Entschädigung für ungerechtfertigte Haft muss, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von drei Jahren ab dem Tag gestellt werden, an dem das Freispruchsurteil oder der Einstellungsbeschluss rechtskräftig geworden ist. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, um den Anspruch auf Entschädigung nicht zu verlieren.

Wie wird die Höhe der Entschädigung berechnet?

Der Betrag ist nicht fest, sondern wird vom Richter auf der Grundlage spezifischer Kriterien festgelegt. Für die ungerechtfertigte Haft legt das Gesetz eine tägliche Höchstgrenze und einen maximalen Gesamtbetrag fest. Der Richter bewertet die Dauer des Freiheitsentzugs, die persönlichen, familiären und beruflichen Folgen sowie das erlittene Leid, um eine gerechte Entschädigung festzulegen, die alle Umstände des konkreten Falles berücksichtigt.

Deckt die Entschädigung nur die Zeit im Gefängnis ab?

Nein, die Entschädigung beschränkt sich nicht nur auf den Ausgleich des Freiheitsentzugs. Sie deckt eine breite Palette von Schäden ab: biologische und psychologische Schäden, Ruf- und Imageschäden, Einkommensverlust und Verlust von Arbeitsmöglichkeiten sowie alle für die Rechtsverteidigung entstandenen Kosten. Ziel ist es, das Opfer so weit wie möglich für alle Schäden, die sich aus dem Fehler ergeben, zu entschädigen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine Fallbeurteilung

Wenn Sie der Meinung sind, Opfer eines Justizirrtums oder einer ungerechtfertigten Haft geworden zu sein, ist der erste Schritt, sich an einen Fachmann zu wenden, um Ihre Situation detailliert analysieren zu lassen. Die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand bietet ihre Kompetenz an, um die Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage zu prüfen. Kontaktieren Sie die Kanzlei, um Ihren Fall darzulegen und eine fundierte rechtliche Einschätzung auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung der Prozessunterlagen zu erhalten. Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Schadensersatzrecht ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu schützen und Gerechtigkeit zu erlangen.