Das Erreichen des achtzehnten Lebensjahres stellt für jede Familie einen entscheidenden Übergang dar, doch für Eltern eines Kindes mit Behinderung ist dieser Meilenstein oft von tiefen Sorgen und komplexen Fragen für die Zukunft begleitet. Wenn die elterliche Verantwortung mit der Volljährigkeit rechtlich endet, entsteht sofort die Notwendigkeit, eine kontinuierliche Schutzmaßnahme zu gewährleisten, die den jungen Erwachsenen bei alltäglichen Entscheidungen, der Vermögensverwaltung und der Gesundheitsfürsorge schützt. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci, dass die Priorität nicht nur in der Erfüllung bürokratischer Formalitäten liegt, sondern im Aufbau eines soliden und dauerhaften rechtlichen Sicherheitsnetzes.
Das italienische Recht bietet spezifische Instrumente, um diesen Übergang zu bewältigen und die Notwendigkeit des Schutzes mit dem Respekt vor der Würde und den verbleibenden Fähigkeiten der Person in Einklang zu bringen. Es geht nicht nur darum, einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen, sondern präzise festzulegen, wie die Eltern ihren Sohn weiterhin unterstützen können, sowohl in Bezug auf Entscheidungen als auch finanziell, durch die Einrichtung der Beistandschaft (amministrazione di sostegno) und die Regelung des Unterhalts.
Das wichtigste rechtliche Instrument für Familien ist die Beistandschaft (Amministrazione di Sostegno) (eingeführt durch Gesetz Nr. 6 von 2004). Im Gegensatz zur früheren Entmündigung, die der Person jede Handlungsfähigkeit entzog, ist die Beistandschaft eine maßgeschneiderte Maßnahme: Das Vormundschaftsgericht legt von Fall zu Fall fest, welche Handlungen der Begünstigte selbstständig vornehmen kann und für welche er die Unterstützung oder Vertretung des Beistands benötigt. Dieses Instrument ist unerlässlich, damit die Eltern im Namen und im Auftrag ihres behinderten Kindes weiterhin mit Banken, Sozialversicherungsträgern (INPS) und Gesundheitseinrichtungen agieren können.
Parallel zur Verwaltungsaufsicht steht der wirtschaftliche Aspekt. Die Verpflichtung zum Unterhalt des volljährigen, nicht selbstständigen Kindes bleibt bei den Eltern bestehen. Im Falle von Kindern mit schwerer Behinderung, die eine Erwerbstätigkeit verhindern, ist diese Verpflichtung auf unbestimmte Zeit angelegt. Die Rechtsprechung bestätigt, dass das Recht auf Unterhalt nicht nur die Grundversorgung umfasst, sondern alles, was zur Gewährleistung einer würdigen Lebensqualität notwendig ist, einschließlich spezialisierter medizinischer Versorgung und häuslicher Pflege.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, zeichnet sich durch die sorgfältige Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Familienverbands aus. Kein Antrag auf Einsetzung eines Beistands ist wie der andere: Jede Behinderung hat unterschiedliche Nuancen und jede Familie hat einzigartige finanzielle und emotionale Dynamiken.
Die Strategie der Kanzlei beinhaltet eine eingehende Vorabprüfung, um einen Antrag beim Gericht von Mailand zu erstellen, der so detailliert wie möglich ist. Ziel ist es, einen Ernennungsbeschluss zu erwirken, der den Eltern (oder dem designierten Familienmitglied) alle notwendigen Befugnisse erteilt, um ohne zukünftige bürokratische Hürden handeln zu können, und gleichzeitig übermäßige Einschränkungen der Freiheit des Begünstigten vermeidet, wo sie nicht notwendig sind. Darüber hinaus unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci die Eltern bei der korrekten Quantifizierung und Formalisierung des Unterhaltsbeitrags, insbesondere in Fällen von Trennung oder Scheidung, um sicherzustellen, dass die für das behinderte Kind bestimmten Mittel angemessen und langfristig geschützt sind, und plant auch das sogenannte „Nach uns“ (Dopo di Noi).
Es ist ratsam, aktiv zu werden, bevor das Kind 18 Jahre alt wird. Die Einreichung des Antrags einige Monate vor der Volljährigkeit ermöglicht es, dass das Verfahren zum Zeitpunkt der Volljährigkeit bereits eingeleitet oder abgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass es keinen Tag „Leerlauf“ im rechtlichen Schutz des Kindes gibt.
Ja, in den meisten Fällen bevorzugt das Vormundschaftsgericht die Ernennung eines der Elternteile oder eines nahen Verwandten, da diese Personen die Bedürfnisse und Wünsche des Begünstigten am besten kennen. Nur bei familiären Konflikten oder dem Fehlen geeigneter Verwandter werden externe Fachleute herangezogen.
Nein. Wenn die Behinderung das Kind daran hindert, eigene Mittel zu erwerben und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen, bleibt die Unterhaltspflicht der Eltern auf unbestimmte Zeit bestehen, unabhängig vom Alter des Kindes.
Im Falle getrennter Eltern müssen beide entsprechend ihren finanziellen Mitteln zum Unterhalt des behinderten Kindes beitragen. Der Unterhaltsbeitrag und die Verwaltung von Sonderausgaben (medizinische, rehabilitative) müssen unter Berücksichtigung des dauerhaften Behindertenstatus neu berechnet werden, was oft spezifische Vereinbarungen im Rahmen einer Scheidung oder einer Änderung der Bedingungen erfordert.
Die Bewältigung der Zukunft eines Kindes mit Behinderung erfordert technisches Fachwissen und menschliche Sensibilität. Wenn Ihr Kind bald volljährig wird oder wenn Sie bestehende Schutzregelungen überprüfen müssen, steht Ihnen Rechtsanwalt Marco Bianucci zur Verfügung, um Sie zu begleiten. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand, um gemeinsam den besten Weg zu finden, um Ihrer Familie Gelassenheit und Sicherheit zu gewährleisten.