Der Kauf einer Immobilie stellt oft die bedeutendste Investition im Leben eines Menschen dar, ein Moment voller Erwartungen, der sich schnell in eine Situation tiefen Stresses verwandeln kann, wenn unerwartete Hindernisse auftreten. Eines der kritischsten Szenarien tritt ein, wenn die Bank nach der Unterzeichnung des Vorverkaufsvertrags und der Zahlung der Anzahlung die Gewährung des Hypothekendarlehens widerruft, weil der Sachverständige versteckte Mängel oder städtebauliche Unregelmäßigkeiten an der Immobilie festgestellt hat. Diese Situation verhindert nicht nur den Abschluss des Geschäfts, sondern setzt den Käufer dem konkreten Risiko aus, die bereits geleisteten Beträge zu verlieren und weiteren Vermögensschäden zu erleiden. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand verstehe ich die Angst und Frustration vollkommen, die daraus entstehen, dass eine Finanzierung aus Gründen, die nicht in der eigenen Verantwortung liegen, verweigert wird und man Gefahr läuft, die Ersparnisse eines Lebens wegen Abweichungen zu verlieren, die der Verkäufer nicht angegeben hat.
In unserer Rechtsordnung ist der Verkäufer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verkaufte Immobilie den städtebaulichen und katastralen Vorschriften entspricht und frei von Mängeln ist, die ihren Wert merklich mindern oder sie für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen. Wenn die Bank nach einem technischen Gutachten, das Baumängel, nicht behebbare Abweichungen oder während der Verhandlungen nicht deklarierte strukturelle Mängel aufzeigt, die Auszahlung des Hypothekendarlehens verweigert, liegt eine vertragliche oder vorvertragliche Haftung des Verkäufers vor. Gemäß dem Zivilgesetzbuch muss der Verkäufer während der Verhandlungen nach Treu und Glauben handeln; das Verschweigen entscheidender Umstände wie ein Baumangel stellt eine Verletzung dieser Pflicht dar. Wenn das Hypothekendarlehen aus Gründen verweigert wird, die ausschließlich den Zustand der Immobilie betreffen, kann der Käufer nicht als säumig betrachtet werden. Im Gegenteil, es ist der Verkäufer, der keine verkaufsfähige Ware zu den vereinbarten Bedingungen geliefert hat. In diesen Fällen sieht das Gesetz spezifische Instrumente zum Schutz des angehenden Käufers vor, die von der Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung bis hin zur Forderung nach Schadensersatz für alle erlittenen Schäden reichen, einschließlich der Rückzahlung des doppelten Betrags der geleisteten Bestätigungsanzahlung, falls diese vorgesehen war.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand, geht diese heiklen Streitigkeiten mit einer analytischen und strategischen Methode an, die auf die vollständige Rückforderung der dem Mandanten zustehenden Beträge abzielt. Die Strategie der Anwaltskanzlei Bianucci beginnt mit einer eingehenden Analyse der gesamten Dokumentation: vom Vorvertrag (Vorvertrag) über die Korrespondenz mit dem Kreditinstitut bis hin zum Gutachten, das die Mängel festgestellt hat. Es ist unerlässlich, den direkten Kausalzusammenhang zwischen der Nichtdeklaration der Mängel durch den Verkäufer und der Ablehnung der Finanzierung durch die Bank nachzuweisen. Das Hauptziel ist der Schutz des Vermögens des Mandanten, indem umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche Forderungen des Verkäufers auf Einziehung der Anzahlung zu blockieren und parallel dazu die Verfahren zur Erlangung des gerechten Schadensersatzes einzuleiten. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci bevorzugt, wo immer möglich, eine schnelle und wirksame außergerichtliche Lösung, garantiert aber eine entschlossene und kompetente Verteidigung vor Gericht, falls die Gegenpartei sich weigert, ihre Verantwortung anzuerkennen. Die tiefe Kenntnis der Mailänder Immobilienbranche und der Rechtsprechung im Bereich des Kaufs und Verkaufs ermöglicht es der Kanzlei, solide Verteidigungen aufzubauen, die darauf abzielen, nicht nur die Rückerstattung der geleisteten Beträge zu erwirken, sondern auch die Entschädigung für unnötig entstandene Nebenkosten, wie Bearbeitungsgebühren oder Maklerprovisionen.
Absolut. Wenn die Ablehnung des Hypothekendarlehens ausschließlich auf städtebauliche Unregelmäßigkeiten oder vom Verkäufer nicht deklarierte Mängel der Immobilie zurückzuführen ist, gilt letzterer als säumige Partei. In diesem Fall haben Sie nicht nur Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung, sondern können oft das Doppelte davon verlangen, wenn diese als Bestätigungsanzahlung geleistet wurde, zuzüglich eventueller Schadensersatzansprüche für weitere erlittene Schäden.
Neben der Anzahlung können Sie Schadensersatz für alle unnötig entstandenen direkten Kosten im Hinblick auf den Kauf verlangen. Dazu können die Bearbeitungsgebühren für die Hypothekenakte, die Kosten für die Bankbewertung, eventuell gezahlte Honorare an parteiliche Techniker und in bestimmten Fällen auch die an die Immobilienagentur gezahlte Provision gehören, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Makler von den Mängeln wusste und den Käufer nicht informiert hat. Ein erfahrener Anwalt für Schadensersatz wird die erstattungsfähigen Schadenspositionen genau beziffern können.
Der gute Glaube des Verkäufers oder seine Unkenntnis der Mängel befreit ihn oft nicht von seiner Verantwortung. Wer eine Immobilie verkauft, garantiert gesetzlich das Fehlen von versteckten Mängeln und die städtebauliche Ordnungsmäßigkeit des Gutes. Wenn die Mängel so gravierend sind, dass sie die Auszahlung des Hypothekendarlehens und damit den Abschluss des Geschäfts verhindern, haftet der Verkäufer dennoch für die objektive Nichterfüllung und muss die erhaltenen Beträge zurückzahlen und dem Käufer, der sich zu Recht auf die Gültigkeit des Geschäfts verlassen hat, den entstandenen Schaden ersetzen.
Die Immobilienagentur ist verpflichtet, den Parteien die ihr bekannten Umstände mitzuteilen, die den Abschluss des Geschäfts beeinflussen könnten, oder die sie mit der gebotenen Sorgfalt hätte kennen müssen. Wenn der Immobilienmakler von den Abweichungen wusste oder diese für einen Fachmann des Sektors leicht erkennbar waren und nicht mitgeteilt wurden, könnte auch der Agentur eine berufliche Haftung entstehen, die zur Zahlung von Schadensersatz oder zur Rückerstattung der Provision herangezogen werden könnte.
Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass das Hypothekendarlehen aufgrund von strukturellen oder bürokratischen Problemen der Immobilie widerrufen wurde und Sie befürchten, Ihre Anzahlung zu verlieren, ist es unerlässlich, schnell zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand, steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Unterlagen zu prüfen und die beste Strategie zum Schutz Ihrer Ersparnisse zu entwickeln. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci in der Via Alberto da Giussano 26 für eine professionelle Beratung und um zu erfahren, wie Sie den gerechten Schadensersatz für den erlittenen Schaden erhalten können.