Die Entscheidung, ein Kind aus einem anderen Land in sein Leben aufzunehmen, ist eine Wahl tiefer Großzügigkeit, aber sie markiert auch den Beginn eines komplexen bürokratischen und rechtlichen Weges. Viele Paare fühlen sich angesichts der Fülle der erforderlichen Dokumente und der Starrheit der italienischen Gesetze und internationalen Abkommen überfordert. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Hoffnungen und Ängste, die zukünftige Eltern auf dieser Reise begleiten, vollkommen und bietet eine sichere Führung durch jede Phase des Verfahrens.
In Italien wird die internationale Adoption durch das Gesetz Nr. 184/1983 und nachfolgende Änderungen sowie durch die Haager Konvention geregelt. Der Prozess beginnt nicht mit der Suche nach dem Kind, sondern mit der Bewertung des Paares. Der erste grundlegende Schritt ist die Einreichung der Erklärung der Bereitschaft zur internationalen Adoption beim zuständigen Jugendgericht (Tribunale per i Minorenni). Nach diesem Antrag beauftragt das Gericht die Sozialdienste mit eingehenden Untersuchungen der elterlichen Fähigkeiten, der persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie des Gesundheitszustands des Paares.
Auf der Grundlage der Berichte der Sozialdienste und der Gespräche mit dem ehrenamtlichen Richter entscheidet das Gericht, ob es den Eignungsbeschluss (decreto di idoneità) erlässt. Dieses Dokument ist der notwendige Reisepass für die Fortsetzung. Nach Erhalt der Eignung ist das Paar verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen anerkannten Vermittlungsstelle (Ente Autorizzato) zu beauftragen. Diese Stelle kümmert sich um die Verfahren im gewählten Ausland, unterstützt das Paar bei der Zuweisung eines Kindes und verwaltet die Formalitäten vor Ort bis zur Einreise des Kindes nach Italien.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand, bietet strategische Unterstützung, die über die bloße Ausfüllung von Formularen hinausgeht. Der Ansatz der Kanzlei konzentriert sich auf die sorgfältige Vorbereitung des Paares vor dem Treffen mit den Richtern und Sozialdiensten. Oft kann die Eignung durch Missverständnisse oder eine unzureichende Darstellung der eigenen Motivationen gefährdet sein. Die Kanzlei unterstützt die Mandanten dabei, die Bewertungskriterien des Jugendgerichts zu verstehen und sicherzustellen, dass der Wunsch nach Elternschaft auf die klarste und am besten geschützte Weise zum Ausdruck kommt.
Darüber hinaus wird die rechtliche Intervention entscheidend, wenn der Antrag auf Eignung abgelehnt wird und Berufung beim Berufungsgericht (Corte d'Appello) eingelegt werden muss, oder in den Endphasen der Anerkennung des ausländischen Urteils in Italien. Das Ziel von Rechtsanwalt Marco Bianucci ist es, rechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen, damit sich die Familie ausschließlich auf den affektiven Aspekt der Aufnahme konzentrieren kann, mit der Gewissheit, einen kompetenten Fachmann an ihrer Seite zu haben, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens überwacht.
Das italienische Recht verlangt, dass das Paar seit mindestens drei Jahren verheiratet ist (oder seit mindestens drei Jahren vor der Heirat stabil zusammenlebt), dass keine persönliche Trennung, auch nicht de facto, besteht und dass die Altersdifferenz zum Adoptivkind zwischen 18 und 45 Jahren liegt. Darüber hinaus ist es unerlässlich nachzuweisen, dass man affektiv geeignet ist und die Fähigkeit besitzt, das Kind zu erziehen, zu bilden und zu unterhalten.
Die Zeitpläne sind variabel und hängen von vielen Faktoren ab, darunter das zuständige Gericht, die Zeiten der Sozialdienste und vor allem die Situation im gewählten ausländischen Land. Im Allgemeinen dauert das Verfahren zur Erlangung des Eignungsbeschlusses in Italien etwa 6-12 Monate. Anschließend kann die Wartezeit auf die Zuweisung über die anerkannte Vermittlungsstelle von einem bis drei Jahren variieren, je nach Wartelisten und internationalen Verfügbarkeiten.
Ja, das italienische Gesetz schreibt vor, dass das Paar nach Erhalt des Eignungsbeschlusses vom Jugendgericht ein Mandat an eine von der Kommission für internationale Adoptionen (CAI) anerkannte Vermittlungsstelle erteilen muss. Eigenmächtige oder über inoffizielle Kanäle laufende Adoptionen sind nicht möglich, da die Adoption in Italien nicht anerkannt würde und strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten.
Wenn das Jugendgericht einen Nichteignungsbeschluss erlässt, kann das Paar die Adoption nicht fortsetzen. Der Beschluss ist jedoch nicht endgültig: Er kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung durch Einlegung von Beschwerde beim Berufungsgericht angefochten werden. In dieser heiklen Phase ist die Unterstützung eines erfahrenen Familienrechtsanwalts unerlässlich, um die Gründe für die Ablehnung zu analysieren und eine wirksame Verteidigung zu strukturieren.
Die internationale Adoption ist ein lebensverändernder Weg, der jedoch wohlüberlegte und gesetzeskonforme Schritte erfordert. Wenn Sie diesen Weg in Erwägung ziehen oder Unterstützung bei der Erlangung des Eignungsbeschlusses benötigen, steht Ihnen Rechtsanwalt Marco Bianucci zur Verfügung, um Ihre spezifische Situation zu analysieren. Wir empfangen Sie in unserer Kanzlei in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und diesen Weg mit dem richtigen rechtlichen Schutz zu beschreiten.