Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Der Erbschutz für nicht verheiratete Paare

Viele Paare, die sich entscheiden, ohne zu heiraten zusammenzuleben, sind sich der rechtlichen Konsequenzen, die diese Wahl im Todesfall eines Partners mit sich bringt, nicht vollständig bewusst. Oft glaubt man fälschlicherweise, dass eine lange Zusammenlebenszeit automatisch Erbschaftsansprüche ähnlich denen einer Ehe begründet. Als erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand trifft Avv. Marco Bianucci häufig Menschen, die zu spät entdecken, dass es keinen automatischen Schutz für den hinterbliebenen Lebenspartner gibt. Fehlende angemessene Planung kann den Partner in eine Situation erheblicher wirtschaftlicher und wohnraumbezogener Anfälligkeit bringen, da er zugunsten von auch entfernten Verwandten des Verstorbenen von der Erbschaft ausgeschlossen wird.

Der rechtliche Rahmen: Warum der Lebenspartner kein gesetzlicher Erbe ist

Das italienische Recht behält trotz der Einführung wichtiger Rechte für nicht verheiratete Paare durch das Gesetz Cirinnà (Nr. 76/2016) eine klare Unterscheidung zur Ehe in Bezug auf das Erbrecht bei. Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass der Lebenspartner (convivente more uxorio) nicht in die Kategorie der gesetzlichen Erben fällt. In Abwesenheit eines Testaments wird das gesamte Vermögen des Verstorbenen an die Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister oder andere Verwandte bis zum sechsten Grad) übertragen, wobei der Partner vollständig ausgeschlossen wird. Selbst das Wohnrecht im Familienhaus, das für den Ehegatten lebenslang besteht, ist für den Lebenspartner zeitlich begrenzt (von mindestens zwei bis maximal fünf Jahren), nach deren Ablauf die gesetzlichen Erben die Räumung verlangen können. Diese gesetzliche Starrheit macht die Annahme spezifischer rechtlicher Instrumente zur Gewährleistung eines konkreten Schutzes unerlässlich.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei der Nachlassplanung

Die Auseinandersetzung mit dem Thema der Nachlassplanung erfordert Sensibilität und Fachkompetenz. Der Ansatz von Avv. Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand, beginnt immer mit einer eingehenden Analyse der Vermögens- und Familiensituation des Mandanten. Es gibt keine Standardlösung: Jedes Paar hat unterschiedliche Bedürfnisse. Die Kanzlei arbeitet daran, eine Strategie zu entwickeln, die hauptsächlich das Testament als wichtigstes Instrument nutzt, um den Lebenspartner als Erben einzusetzen, stets unter Beachtung der gesetzlichen Erbteile (quote di legittima), die Kindern oder Vorfahren zustehen, um zukünftige Anfechtungen zu vermeiden. Darüber hinaus werden ergänzende Instrumente wie Versicherungsverträge oder Partnerschaftsverträge (contratti di convivenza) bewertet, um vermögensrechtliche Aspekte während des Zusammenlebens zu regeln. Ziel ist es, den Schutzwillen des Mandanten in rechtlich unanfechtbare Akte umzuwandeln und dem hinterbliebenen Partner Sicherheit zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Wenn ich kein Testament mache, erhält mein Lebenspartner etwas?

Nein, das italienische Recht sieht keine automatischen Erbschaftsansprüche für den nicht verheirateten Lebenspartner vor. In Abwesenheit eines Testaments wird die Erbschaft ausschließlich unter den Verwandten des Verstorbenen gemäß den Regeln der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Der Lebenspartner erbt unabhängig von der Dauer der Beziehung nichts vom Vermögen.

Kann der hinterbliebene Lebenspartner im gemeinsamen Haus bleiben?

Das Gesetz erkennt dem hinterbliebenen Lebenspartner ein vorübergehendes Wohnrecht im gemeinsamen Wohnhaus (wenn es Eigentum des Verstorbenen ist) für einen Zeitraum, der der Dauer des Zusammenlebens entspricht, mit einem Minimum von zwei und einem Maximum von fünf Jahren zu. Wenn minderjährige oder behinderte Kinder des Paares im Haus leben, darf das Recht nicht weniger als drei Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Frist können die gesetzlichen Erben ohne spezifische testamentarische Verfügungen (wie ein Wohnrecht oder Nießbrauchvermächtnis) die Räumung der Immobilie verlangen.

Kann ich meinem Lebenspartner mit einem Testament mein gesamtes Vermögen hinterlassen?

Das hängt von der Zusammensetzung Ihrer Familie ab. Wenn Sie pflichtteilsberechtigte Erben haben (Kinder, getrennt lebende, aber nicht geschiedene Ehepartner ohne Verschulden, oder in Abwesenheit von Kindern, die Vorfahren), behält das Gesetz ihnen einen unverfügbaren Anteil des Vermögens vor, den sogenannten Pflichtteil (quota di legittima). Sie können nur frei über den sogenannten "verfügbaren Teil" (quota disponibile) verfügen. Ein erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht kann Ihnen helfen, diese Anteile zu berechnen, um das Vermächtnis an den Lebenspartner zu maximieren, ohne die Rechte der Pflichtteilsberechtigten zu verletzen.

Wie viel kostet die Erstellung eines Testaments zum Schutz des Lebenspartners?

Die Kosten für die Nachlassplanung sind nicht festgelegt und hängen von der Komplexität des Vermögens und dem gewählten Instrument ab (eigenhändiges Testament mit Rechtsberatung oder öffentliches Testament). Es ist notwendig, einen Termin in der Kanzlei zu vereinbaren, um den spezifischen Fall zu bewerten: Avv. Marco Bianucci wird erst nach Analyse Ihrer Bedürfnisse und der Struktur des zu schützenden Vermögens einen klaren und transparenten Kostenvoranschlag erstellen.

Fordern Sie eine Beratung in der Kanzlei in Mailand an

Überlassen Sie es nicht dem Gesetz, über die Zukunft Ihres Partners zu entscheiden. Wenn Sie einen soliden Schutz gewährleisten und Streitigkeiten mit Verwandten vermeiden möchten, ist es unerlässlich, rechtzeitig zu handeln. Kontaktieren Sie Avv. Marco Bianucci für eine Bewertung Ihres Falls. Die Anwaltskanzlei Bianucci erwartet Sie in der Niederlassung in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, um gemeinsam die für Ihre Wünsche am besten geeignete Strategie festzulegen.