Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Wenn Bande reißen: Die rechtliche Abwicklung von Erbschaften

Wenn familiäre Beziehungen irreparabel zerbrechen, ist es natürlich, sich zu fragen, ob bestimmte Verwandte vom eigenen Erbe ausgeschlossen werden können. Ob es sich um ein Kind handelt, zu dem seit Jahren kein Kontakt mehr besteht, oder um einen Ehepartner, von dem man sich faktisch, aber nicht rechtlich getrennt hat – der Wunsch, frei über sein Vermögen zu verfügen, stößt oft auf die Beschränkungen, die unser Rechtssystem auferlegt. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Sensibilität dieser Situationen, in denen emotionale Dynamiken mit komplexen kodifizierten Vorschriften verknüpft sind.

Das italienische Recht schützt im Gegensatz zu angelsächsischen Ländern die Kernfamilie stark durch das Institut des Pflichtteils. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Erblasser keine Instrumente hat, um seinen Willen durchzusetzen. Es gibt spezifische rechtliche Wege, die es ermöglichen, die Ansprüche unerwünschter Erben zu reduzieren oder sie in besonders schweren Fällen endgültig auszuschließen.

Der rechtliche Rahmen: Pflichtteil und Erbunwürdigkeit

Um zu verstehen, wie man vorgehen kann, ist es wichtig, zwischen dem verfügbaren Teil und dem Pflichtteil zu unterscheiden. Das italienische Zivilgesetzbuch identifiziert bestimmte Personen, die sogenannten Pflichtteilsberechtigten (hauptsächlich Ehepartner, Kinder und, falls keine Kinder vorhanden sind, Vorfahren), denen das Gesetz zwingend einen Teil des Erbes vorbehält. Dieser Teil kann weder durch ein Testament noch durch zu Lebzeiten gemachte Schenkungen angetastet werden.

Folglich gibt es in unserem Rechtssystem keine absolute Testierfreiheit. Ein Kind oder den Ehepartner einfach durch die Formulierung "Ich möchte Tizio nichts hinterlassen" im Testament zu enterben, macht die Urkunde angreifbar: Der ausgeschlossene Erbe kann das Testament anfechten und die Wiederherstellung seines Pflichtteils verlangen.

Die Ausnahme der Erbunwürdigkeit

Es gibt jedoch einen spezifischen Fall, in dem der vollständige Ausschluss gesetzlich vorgesehen ist: die Erbunwürdigkeit. Artikel 463 des Zivilgesetzbuches listet abschließend die schwerwiegenden Verhaltensweisen auf (wie versuchter Mord, schwere Verleumdung, Unterdrückung oder Veränderung des Testaments), die eine Person unwürdig machen, das Erbe zu erhalten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Erbunwürdigkeit nicht automatisch eintritt (außer in spezifischen Fällen), sondern durch ein Gerichtsurteil festgestellt werden muss.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei der Nachlassplanung

Die Auseinandersetzung mit der Nachlassplanung erfordert eine klare und technisch einwandfreie Strategie. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Mailand, beginnt mit einer detaillierten Analyse der Vermögenszusammensetzung und der familiären Situation des Mandanten. Ziel ist es nicht, das Gesetz zu umgehen, sondern alle ihm zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um den Willen des Erblassers zu maximieren.

Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet daran, eine Strategie zu entwickeln, die:

1. Den verfügbaren Teil präzise berechnet: Oft wird unterschätzt, wie viel man frei an Dritte oder andere bevorzugte Familienmitglieder vergeben kann, ohne dabei das Gesetz zu verletzen.

2. Alternative Instrumente nutzt: Durch eine korrekte Planung, die Schenkungen (mit den gebotenen Vorsichtsmaßnahmen), Versicherungen oder Zweckbindungen umfassen kann, ist es möglich, den Generationenwechsel stärker an die Wünsche des Mandanten anzupassen.

3. Unanfechtbare Testamente erstellt: Ein eigenhändiges Testament, das ohne rechtliche Hilfe verfasst wurde, ist oft angreifbar. Rechtsanwalt Marco Bianucci unterstützt bei der Erstellung von Urkunden, die das Risiko einer Anfechtung wegen Verletzung des Pflichtteils oder Formfehler minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ein Kind, mit dem ich seit Jahren nicht spreche, vollständig enterben?

Nach italienischem Recht sind schlechte Beziehungen oder fehlender Kontakt keine ausreichenden Gründe, ein Kind zu enterben, das ein Pflichtteilsberechtigter mit Anspruch auf seinen unantastbaren Anteil bleibt. Ein vollständiger Ausschluss ist nur möglich, wenn das Gericht einen im Zivilgesetzbuch vorgesehenen Grund für Erbunwürdigkeit feststellt (z. B. schwere Straftaten gegen den Elternteil).

Was ist der Pflichtteil und wem steht er zu?

Der Pflichtteil ist der Teil des Erbes, den das Gesetz zwingend den engsten Verwandten vorbehält: dem Ehepartner, den Kindern und, falls keine Kinder vorhanden sind, den Vorfahren (Eltern). Der Erblasser kann nicht über diesen Teil zugunsten anderer verfügen, da die Pflichtteilsberechtigten sonst gerichtlich vorgehen können, um ihn zurückzufordern.

Was passiert, wenn ich in meinem Testament alles einem einzigen Kind hinterlasse?

Wenn ein Elternteil alles einem einzigen Kind hinterlässt und die anderen ausschließt, ist das Testament gültig, aber "reduzierbar". Die ausgeschlossenen Kinder können ein Gerichtsverfahren (Reduktionsklage) einleiten, um den ihnen gesetzlich zustehenden Teil des Erbes zu erhalten. Wenn sie nicht innerhalb der Verjährungsfristen handeln, bleiben die Bestimmungen des Testaments wirksam.

Ist es möglich, den Ehepartner im Falle einer Trennung vom Erbe auszuschließen?

Der getrennte Ehepartner behält die Erbrechte (also den Pflichtteil) bis zur Scheidung oder bis zur rechtskräftigen Zuweisung der Schuld an der Trennung. Erst mit der Scheidung oder der Zuweisung der Schuld an der Trennung erlöschen die Erbrechte, mit Ausnahme in einigen Fällen des Rechts auf eine Rente zulasten des Nachlasses, wenn der überlebende Ehepartner bedürftig war.

Planen Sie die Zukunft mit Bedacht

Die Übertragung von Vermögen ist ein entscheidender Moment, der zu Konflikten führen kann, wenn er nicht mit Weitsicht und technischer Kompetenz gehandhabt wird. Lassen Sie nicht zu, dass die Zukunft Ihres Vermögens vom Zufall oder von allgemeinen Regeln bestimmt wird, die nicht Ihrem Willen entsprechen.

Wenn Sie Ihr Vermögen schützen und sicherstellen möchten, dass Ihre Verfügungen respektiert werden, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci. In seiner Kanzlei in Mailand, in der Via Alberto da Giussano 26, erhalten Sie eine eingehende Bewertung Ihrer Situation und können die für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Nachlassstrategie definieren.