Das Kassationsgericht legt mit Urteil Nr. 14343/2025 fest, dass die Verjährung der Vortat die Prüfung der Haftung des Unternehmens nach D.Lgs. 231/2001 nicht aufhebt: Der Richter muss die Tat und die organisatorische Schuld zweifelsfrei feststellen und Art. 533 StPO anwenden.
Der Oberste Kassationsgerichtshof zieht mit dem Urteil Nr. 11483/2025 eine klare Grenze für die Neuklassifizierung der Vortat als Geldwäschestraftat und betont die Unverzichtbarkeit des vollständigen rechtlichen Gehörs. Eine entscheidende Analyse zum Verständnis der Verteidigungsgarantien im Strafverfahren und der praktischen Auswirkungen einer Anklageänderung.
Das Oberste Kassationsgericht klärt mit dem Urteil Nr. 18847 von 2025 die Grenzen des Selbstreinigungsdelikts bei Vorliegen mehrerer Vortaten und betont, dass die Haftung auch auf diejenigen ausgedehnt werden kann, die an nur einer rechtswidrigen Tat beteiligt sind, sofern sie sich der illegalen Herkunft der Güter bewusst sind und beabsichtigen, deren Rückverfolgbarkeit zu behindern. Dies ist eine entscheidende Analyse für den Schutz des Vermögens und die Bekämpfung der Kriminalität.
Der Oberste Kassationsgerichtshof legt mit Urteil Nr. 9243 aus dem Jahr 2025 die Grenzen der Zulässigkeit der Überprüfung gegen die präventive Beschlagnahme von Unternehmen fest, insbesondere wenn das Bewusstsein für das Verfahren 231 fehlt. Eine entscheidende Analyse für Unternehmen und ihre Rechtsberater.