Das Urteil Nr. 36572 vom 4. April 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die italienische Rechtsprechung in Bezug auf Straftaten gegen die Person und insbesondere in Bezug auf den Besitz von kinderpornografischem Material dar. Der spezifische Fall betrifft einen Angeklagten, der aktiv an einer Gruppen-Chat auf Telegram teilgenommen hat, in der kinderpornografische Dateien im Cloud-Speicher der Plattform gespeichert waren. Das Gericht hat klargestellt, dass die bloße Teilnahme an solchen Chats zusammen mit der Verfügbarkeit von Dateien dieser Art die Erfüllung des Straftatbestands gemäß Artikel 600-quater des Strafgesetzbuches begründet.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat unter Zurückweisung der Berufung des Angeklagten Folgendes festgestellt:
Besitz von kinderpornografischem Material – Begriff – Teilnahme an einem kollektiven „Chat“ auf „Telegram“ – Speicherung von „Dateien“ mit kinderpornografischem Inhalt im „Cloud-Speicher“ des „Chats“ – Erfüllung des Straftatbestands gemäß Art. 600-quater, erster Absatz, StGB – Vorhandensein. Der Besitz im strafrechtlichen Sinne gemäß Art. 600-quater, erster Absatz, StGB ist gegeben, wenn Dateien mit kinderpornografischem Inhalt im „Cloud-Speicher“ eines Gruppen-Chats im „Telegram“-Bereich gespeichert sind und für jedes Gruppenmitglied, das bewusst daran teilgenommen hat, über dessen Anmeldedaten zugänglich sind.
Dieses Urteil klärt nicht nur die rechtliche Verantwortung von Nutzern kollektiver Chats, sondern wirft auch wichtige Fragen hinsichtlich der Online-Privatsphäre und -Sicherheit auf. Die italienische Rechtsprechung tendiert, im Einklang mit europäischen Vorschriften, dazu, die Maßnahmen gegen Kinderpornografie zu verschärfen und die Notwendigkeit anerkennt, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen.
Darüber hinaus fügt sich die Entscheidung in einen breiteren Kontext wachsender Aufmerksamkeit für Cyberkriminalität und die Notwendigkeit ein, sicherzustellen, dass digitale Plattformen nicht zu Räumen der Straflosigkeit für diejenigen werden, die Straftaten dieser Art begehen.
Das Urteil Nr. 36572 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Vorschriften gegen den Besitz von kinderpornografischem Material dar. Es unterstreicht die Bedeutung von Bewusstsein und individueller Verantwortung im Kontext digitaler Kommunikation. Es ist unerlässlich, dass diejenigen, die an kollektiven Chats teilnehmen, vollständig über die rechtlichen Auswirkungen ihrer Handlungen informiert sind, um schwerwiegende strafrechtliche Folgen zu vermeiden.