Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 13806 vom 7. März 2023, hinterlegt am 3. April 2023, liefert bedeutende Einblicke in das Prinzip des Verbots der "reformatio in peius" im italienischen Strafrecht. Dieses Prinzip, verankert in Artikel 597 Absatz 4 der italienischen Strafprozessordnung, ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass dem Angeklagten nach einer Berufung der unterlegenen Partei keine Verschärfung der Strafe droht. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat in dieser Entscheidung die Modalitäten der Anwendung dieses Verbots klargestellt, insbesondere im Fall von fortgesetzten Straftaten.
Im vorliegenden Fall war der Angeklagte M. C. wegen fortgesetzter Straftaten verurteilt worden, doch das Berufungsgericht von Bari hatte die Verurteilung für die schwerwiegendere Straftat teilweise aufgehoben und die Angelegenheit zur Neufestsetzung der Strafe für die verbleibende Straftat an das Rückverweisungsgericht zurückverwiesen. Das Rückverweisungsgericht erhöhte jedoch die Strafe für die Nebenstraftat und überschritt damit die im ersten Urteil festgelegten Grenzen. Dieses Vorgehen führte zu einer Verletzung des Verbots der "reformatio in peius".
VERBOT DER "REFORMATIO IN PEIUS" - Fortgesetzte Straftat - Teilweise Aufhebung der Verurteilung wegen der schwerwiegenderen Straftat - Neufestsetzung der Strafe – Befugnisse des Rückverweisungsgerichts – Umfang und Grenzen des Verbots der „reformatio in peius“ - Sachverhalt. Im Rückverweisungsverfahren nach Aufhebung der Verurteilung nur wegen der schwerwiegenderen Straftat ist das Rückverweisungsgericht bei der Festsetzung der Strafe für die verbleibende, weniger schwere Straftat nicht an die Höhe der Strafe gebunden, die gemäß Artikel 81 Absatz 2 des Strafgesetzbuches als Erhöhung ermittelt wurde, aber aufgrund der Regel des Verbots der "reformatio in peius" darf es keine Strafe verhängen, die in Art und Umfang eine Verschärfung der im Urteil vor der teilweisen Aufhebung ermittelten Strafe darstellt, die als Grundlage für die Berechnung der Erhöhungen wegen fortgesetzter Straftaten diente.
Das Verbot der "reformatio in peius" ist ein Grundprinzip, das das Recht auf Verteidigung des Angeklagten schützt und verhindert, dass eine Berufung zu einer strengeren Verurteilung führt. Dieses Prinzip hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip und im Recht auf ein faires Verfahren, das durch die italienische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet wird. Nach diesem Prinzip ist das Rückverweisungsgericht verpflichtet, die im ersten Rechtszug bereits festgelegte Strafe nicht zu verschärfen, es sei denn, es liegen neue Beweismittel vor, die eine solche Entscheidung rechtfertigen.
Das Urteil Nr. 13806 von 2023 stellt eine wichtige Bestätigung des Verbots der "reformatio in peius" und der Rechte des Angeklagten im Strafverfahren dar. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass das Rückverweisungsgericht die von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen einhält und vermeidet, ohne angemessene Begründung strengere Sanktionen zu verhängen. Dieses Prinzip schützt nicht nur die Angeklagten, sondern trägt auch zur Gewährleistung von Fairness und Gerechtigkeit im Justizsystem bei. Klarheit und Kohärenz bei der Anwendung solcher Normen sind unerlässlich, um das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem zu erhalten.