Das Urteil Nr. 44020 vom 7. November 2024, hinterlegt am 2. Dezember 2024, stellt eine wichtige Entscheidung des Gerichts von Reggio Calabria dar, die sich mit der Aussetzung der Anordnung zur Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen befasst. Insbesondere untersucht das Gericht die Frage der Berechnung der zu verbüßenden Strafe und die Möglichkeit, die in Artikel 656 Absatz 10-bis der Strafprozessordnung vorgesehenen Abzüge zu berücksichtigen.
Die in dem Urteil aufgeworfene Frage betrifft die Anwendung von Artikel 656 der Strafprozessordnung, der die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen regelt. Gemäß der Norm ist vorgesehen, dass die Strafvollstreckungsbehörde Abzüge für die Zeit der Haft anerkennen kann, jedoch nur nach Nachweis der tatsächlichen Teilnahme des Verurteilten an Umerziehungsprogrammen.
Kurze Freiheitsstrafen - Aussetzung der Vollstreckungsanordnung - Berechnung der Strafe - Möglichkeit, die Abzüge gemäß Artikel 656 Absatz 10-bis der Strafprozessordnung zu berücksichtigen - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf die Aussetzung der Vollstreckungsanordnung kurzer Freiheitsstrafen muss die zu verbüßende Strafe ohne Berücksichtigung der Abzüge gemäß Artikel 54 des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, bestimmt werden, auch wenn diese gemäß Artikel 656 Absatz 10-bis der Strafprozessordnung in der Vollstreckungsanordnung angegeben werden müssen, da es sich um einen Vorteil handelt, den die Strafvollstreckungsbehörde nur nach tatsächlicher Teilnahme des Verurteilten an der Umerziehungsarbeit anerkennen kann.
Dieser Leitsatz klärt, dass im Falle kurzer Freiheitsstrafen das Gericht bei der Bestimmung der zu verbüßenden Strafe die vorgesehenen Abzüge nicht berücksichtigen kann. Dies ist ein entscheidender Aspekt, da er bedeutet, dass der Verurteilte nicht automatisch von möglichen Strafminderungen profitieren kann, wenn er nicht nachweist, dass er aktiv an Umerziehungsprogrammen teilgenommen hat.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind erheblich, da es die Verantwortung des Verurteilten, sein Engagement für den Rehabilitationsprozess nachzuweisen, stark betont. Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit den Grundsätzen des europäischen Strafrechts, die darauf abzielen, die soziale Wiedereingliederung von Verurteilten durch Umerziehungsmaßnahmen zu fördern.
Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 44020/2024 des Gerichts von Reggio Calabria eine wichtige Reflexion darüber, wie Freiheitsstrafen vollstreckt werden müssen und welche grundlegende Rolle die Umerziehung in der Strafe spielt. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur eine größere Gerechtigkeit bei der Anwendung des Rechts, sondern trägt auch zu einer menschlicheren Sichtweise des Strafsystems bei.