Das Urteil Nr. 31121 vom 14. Mai 2024, erlassen vom Tribunale di Ragusa, bietet wichtige Denkanstöße bezüglich der Verteidigungsermittlungen und der Modalitäten des Zugangs zu privaten Orten. Insbesondere hat der Ermittlungsrichter die Forderung nach Zugang zu Orten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für unzulässig erklärt und wirft Fragen nach der Natur und den Grenzen präventiver Verteidigungsermittlungen auf.
Die Anordnung stützt sich auf Artikel 391-septies der Strafprozessordnung, der die Modalitäten des Zugangs zu Orten im Rahmen von Verteidigungsermittlungen regelt. Das Gericht hat klargestellt, dass die Ablehnung einer solchen Forderung nicht abnorm ist, da sie das Verfahren nicht unterbricht und nicht außerhalb des Prozesssystems steht. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er die Bedeutung der Prävention im Rahmen von Verteidigungsermittlungen hervorhebt.
Präventive Verteidigungsermittlungen - Antrag auf Genehmigung des Zugangs zu Orten gemäß Art. 391-septies StPO - Ablehnung - Abnormität - Ausschluss - Gründe. Im Bereich der Verteidigungsermittlungen ist die Anordnung, mit der der Ermittlungsrichter aufgrund der präventiven Natur der Verteidigungsermittlungstätigkeit den Antrag auf Zugang zu privaten oder nicht öffentlich zugänglichen Orten gemäß Art. 391-septies StPO ablehnt, nicht abnorm, da es sich um eine nicht anfechtbare Entscheidung handelt, die nicht außerhalb des Prozesssystems steht und keine Stagnation des Verfahrens bewirkt.
Die Entscheidung des GIP fügt sich in einen klar definierten juristischen Rahmen ein, in dem frühere Urteile (Nr. 42588 von 2005, Nr. 46270 von 2005, Nr. 48475 von 2019) bereits ähnliche Fragen behandelt haben. Diese Entscheidungen bestätigen, dass die Ablehnung von Anträgen auf Zugang zu privaten Orten, wenn sie aus präventiven Gründen erfolgt, keine Ausnahme von den allgemeinen Prozessregeln darstellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 31121 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für Verteidigungsermittlungen in Italien darstellt. Es bestätigt die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Zugangs zu privaten Orten und unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte der Angeklagten mit denen Dritter in Einklang zu bringen. Die von Gerichtshof dargelegten rechtlichen und juristischen Rahmenbedingungen bieten einen klaren Rahmen, der zukünftige Verteidigungsermittlungen beeinflussen könnte.