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Auslieferung und "Ne Bis In Idem": Das Urteil 19481/2025 des Kassationsgerichtshofs klärt die Grenzen des internationalen Grundsatzes | Anwaltskanzlei Bianucci

Auslieferung und "Ne Bis In Idem": Das Urteil 19481/2025 des Kassationsgerichtshofs klärt die Grenzen des internationalen Grundsatzes auf

Der Grundsatz des "ne bis in idem", der verbietet, wegen derselben Tat zweimal verurteilt zu werden, ist eine grundlegende Garantie. Seine Anwendung wird jedoch kompliziert, wenn die Justiz die nationalen Grenzen überschreitet, insbesondere im Bereich der Auslieferung. Das jüngste Urteil Nr. 19481 vom 29. April 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich genau mit dieser heiklen Frage und klärt die Grenzen des internationalen "ne bis in idem" in Bezug auf Nicht-EU-Staaten. Ein Thema von großer Bedeutung für das internationale Strafrecht.

Das "Ne Bis In Idem" im globalen Kontext

Das "ne bis in idem" (nicht zweimal für dieselbe Sache) ist ein Eckpfeiler des fairen Verfahrens, der auf nationaler Ebene und in zahlreichen internationalen Abkommen anerkannt ist. Es schützt den Einzelnen vor unendlicher gerichtlicher Verfolgung. Auf nationaler Ebene ist seine Einhaltung nahezu absolut. Im internationalen Kontext, wenn eine Person bereits in einem Land verurteilt wurde und ein anderer Staat die Auslieferung wegen derselben Tat fordert, ändern sich die Dynamiken. Das Völkerrecht moduliert die Anwendung dieses Grundsatzes, wobei der Schutz innerhalb der EU strenger ist als in Nicht-EU-Staaten.

Das Urteil 19481/2025: Der Fall S. M. U.

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 19481/2025 (Präsident P. D. S. P., Berichterstatter A. C.) über die Berufung von S. M. U. entschieden, dessen Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika wegen Taten gefordert wurde, für die er in der Schweiz rechtskräftig verurteilt worden war. Die Frage war, ob diese frühere Verurteilung die Auslieferung aufgrund des internationalen "ne bis in idem" ausschließen sollte.

Der Oberste Gerichtshof gab eine klare Antwort, die in der folgenden Leitsatz zusammengefasst ist:

Im Bereich der Auslieferung ins Ausland steht der Grundsatz des internationalen "ne bis in idem" der Übergabe nicht entgegen, wenn für dieselbe Tat und gegen dieselbe Person eine frühere rechtskräftige Verurteilung in einem Nicht-EU-Staat ergangen ist.

Diese Aussage ist entscheidend. Der Kassationsgerichtshof stellt fest, dass außerhalb der Europäischen Union eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Drittland nicht ausreicht, um die Auslieferung zu verhindern. Im Fall von S. M. U. stellte die Verurteilung in der Schweiz kein Hindernis für seine Übergabe an die Vereinigten Staaten dar. Die Entscheidung des Berufungsgerichts von Turin wurde somit bestätigt.

Die Gründe für die Auslegung

Die Begründungen liegen in der Natur des Völkerrechts und der Souveränität der Staaten. Im Gegensatz zum EU-Kontext, in dem das "ne bis in idem" durch Instrumente wie Artikel 50 der Charta der Grundrechte gestärkt wird, werden die Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten durch bilaterale Verträge oder multilaterale Abkommen mit oft unterschiedlichen Bestimmungen geregelt. Das Fehlen eines einheitlichen internationalen Rechtsrahmens ermöglicht eine Einzelfallprüfung der Auslieferung, die die individuelle Garantie und die internationale justizielle Zusammenarbeit abwägt. Die Entscheidung spiegelt die Notwendigkeit wider:

  • Die Wirksamkeit der internationalen justiziellen Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  • Zu verhindern, dass ein Angeklagter der Justiz entkommt.
  • Die gerichtliche Souveränität des ersuchenden Staates zu respektieren.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 19481/2025 des Kassationsgerichtshofs klärt, dass das "ne bis in idem" nicht automatisch und bedingungslos für rechtskräftige Urteile von Nicht-EU-Staaten gilt. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der spezifischen Vorschriften, die die Beziehungen zwischen Italien und den einzelnen Drittstaaten regeln. Für Personen, die mit Auslieferungsfragen konfrontiert sind, ist es unerlässlich, spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Das internationale Strafrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Feld, in dem die korrekte Auslegung der Normen den Unterschied bei der Wahrung der eigenen Rechte ausmachen kann.

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