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Beschluss Nr. 21931 von 2024: Schadensersatz für entgangene Chancen im öffentlichen Dienst | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 21931 von 2024: Entschädigung für den Schaden durch Verlust von Chancen im öffentlichen Dienst

Die jüngste Verordnung Nr. 21931 vom 2. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über das Recht auf Mobilität im öffentlichen Dienst. Insbesondere konzentriert sich das Urteil auf die Frage der Entschädigung für den Schaden durch Verlust von Chancen für Arbeitnehmer, denen die Möglichkeit verweigert wird, an rechtmäßig erwarteten Mobilitätsverfahren teilzunehmen.

Das Recht auf Mobilität im öffentlichen Dienst

Die Mobilität zwischen öffentlichen Verwaltungen ist ein Grundrecht für öffentliche Bedienstete, das in verschiedenen Normen und Verordnungen vorgesehen ist. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit seiner Verordnung die Bedeutung der Gewährleistung dieses Rechts bekräftigt und unterstrichen, dass die Unterlassung des Mobilitätsverfahrens schwerwiegende Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer haben kann.

Recht auf Mobilität - Unterlassung der Einleitung des Verfahrens - Entschädigung für den Schaden durch Verlust von Chancen - Bestehen - Festsetzung - Kriterien und Parameter. Im vertragsrechtlich geregelten öffentlichen Dienst kann der an einem rechtswidrig unterlassenen Mobilitätsverfahren interessierte Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Schaden durch Verlust von Chancen verlangen, die unter Berücksichtigung – als Bezugsparameter für eine gerechte Beurteilung und im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren erfolgreich gewesen wäre – der Vermögensverluste und des entgangenen Gewinns im Zusammenhang mit dem Nichterreichen des Übergangs zur Zielbehörde festzusetzen ist, wozu auch der Verlust der gegebenenfalls bei dieser Behörde zustehenden Positionszulage gehören muss.

Die Entschädigung für den Verlust von Chancen

Das Konzept des Verlusts von Chancen bezieht sich auf die konkrete Möglichkeit, einen Vorteil zu erlangen, in diesem Fall den Übergang zu einer anderen öffentlichen Verwaltung. Das Gericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer im Falle der Unterlassung des Mobilitätsverfahrens eine Entschädigung verlangen kann, die unter Berücksichtigung einer Reihe von Parametern berechnet werden muss:

  • Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Mobilitätsverfahrens.
  • Die direkten Vermögensverluste, die sich aus der Nichtdurchführung des Verfahrens ergeben.
  • Der entgangene Gewinn, einschließlich der etwaigen Positionszulage.

Diese Festsetzungskriterien sind entscheidend für eine gerechte Entschädigung und spiegeln einen gerechten Ansatz der Rechtsprechung wider. Es ist unerlässlich, dass die öffentlichen Bediensteten sich ihrer Rechte und der Möglichkeiten zur Entschädigung im Falle ungerechtfertigter Unterlassungen bewusst sind.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 21931 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte der öffentlichen Bediensteten in Bezug auf die Mobilität darstellt. Sie klärt nicht nur das Recht auf Mobilität, sondern legt auch die Grundsätze für die Entschädigung des Schadens durch Verlust von Chancen fest. Die korrekte Anwendung dieser Grundsätze ist unerlässlich, um ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld im öffentlichen Sektor zu gewährleisten.

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