Das Urteil Nr. 33063 vom 5. Juni 2024, hinterlegt am 23. August 2024, bietet eine wichtige Reflexion über die Haftung von Geschäftsführern im Falle eines betrügerischen Bankrotts. Insbesondere haben die Richter entschieden, dass die Entnahme von Beträgen, die für die Abfertigung eines Arbeitnehmers bestimmt sind, oder für die Zahlung eines an diesen gewährten Darlehens, eine rechtswidrige Handlung der Veruntreuung darstellt und den betrügerischen Bankrott begründet. Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung für den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer und für die Sicherung des Unternehmensvermögens.
Nach Ansicht des Gerichts handelt der Geschäftsführer des insolventen Unternehmens, der Beträge zur Zahlung der Rechte der Angestellten entnimmt, rechtswidrig. Die Leitsatzformulierung des Urteils lautet:
Für die Abfertigung eines Arbeitnehmers oder die Zahlung von Darlehensraten an diesen bestimmte Beträge – Entnahme durch den Geschäftsführer aus dem Gesellschaftsvermögen des Insolvenzschuldners – Betrügerischer Bankrott durch Veruntreuung – Begründbarkeit – Vorliegen – Gründe. Im Hinblick auf den betrügerischen Bankrott des Vermögens stellt die Handlung des Geschäftsführers des insolventen Unternehmens, der aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge entnimmt, die zur Zahlung der Abfertigung eines Arbeitnehmers bestimmt sind, oder die Zahlung von Darlehensraten an einen Arbeitnehmer nach Abtretung der Forderung an das Unternehmen, eine Veruntreuung dar, da es sich um Beträge handelt, die Teil des Vermögens des insolventen Unternehmens sind.
Diese Aussage unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Rechte der Arbeitnehmer, die durch unverantwortliche Entscheidungen der Geschäftsführer beeinträchtigt werden können. Die italienischen Normen, insbesondere Artikel 216 des Konkursgesetzes, legen die Verantwortlichkeiten im Falle eines betrügerischen Bankrotts klar fest. Die Richter schützen somit nicht nur die Rechte der Gläubiger, sondern auch die der Arbeitnehmer.
Das Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein, in dem das Verfassungsgericht und die Rechtsprechung wiederholt die Bedeutung der Haftung von Geschäftsführern im Falle einer Insolvenz bekräftigt haben. Die in der Entscheidung genannten Normen, insbesondere Artikel 223 des Konkursgesetzes, betonen die Notwendigkeit einer sorgfältigen und transparenten Verwaltung der Unternehmensressourcen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 33063 von 2024 einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den betrügerischen Bankrott und zur Stärkung des Schutzes der Rechte der Arbeitnehmer darstellt. Es hebt die Notwendigkeit eines ethischen Verhaltens der Geschäftsführer hervor, die stets im besten Interesse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter handeln müssen. Entscheidungen dieser Art dienen als Abschreckung für rechtswidriges Verhalten und fördern eine Kultur der Verantwortung und der Einhaltung von Vorschriften.