Das jüngste Urteil Nr. 18819 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs, das am 4. Mai 2023 hinterlegt wurde, hat unter Juristen Interesse geweckt, da es Auswirkungen auf Entschädigungsansprüche wegen Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat. Insbesondere hat sich das Gericht mit der Frage der Verspätung von Entschädigungsanträgen von Häftlingen befasst und die zeitlichen Grenzen des geltenden Rechts hervorgehoben.
Die zentrale Frage des Urteils betrifft die Anwendung von Artikel 35-ter der Strafvollzugsordnung, der Entschädigungsregelungen für Häftlinge vorsieht, die unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt waren. Das Gericht hat klargestellt, dass für Entschädigungsanträge gemäß diesem Artikel eine Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 92 von 2014 eingehalten werden muss.
01 Präsident: PISTORELLI LUCA. Berichterstatter: DE MARZO GIUSEPPE. Referent: DE MARZO GIUSEPPE. Angeklagter: GIARDIELLO CARLO. (Teilweise abweichend) Lehnt ab, TRIBUNAL DE VIGILANCIA PALERMO, 26.10.2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Entschädigungsanspruch infolge der Verletzung von Art. 3 EMRK gemäß Art. 35-ter StVollzO - Verbüßung der Strafe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets Nr. 92 von 2014 - Verspätete Antragstellung - Begründetheit - Sechsmonatige Ausschlussfrist - Bestimmung. Im Hinblick auf Entschädigungsansprüche infolge der Verletzung von Art. 3 EMRK gegenüber Häftlingen oder Untergebrachten ist ein Entschädigungsantrag, der gemäß Art. 35-ter StVollzO gestellt wird, wegen Verspätung unzulässig, wenn seit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets vom 26. Juni 2014, Nr. 92, sechs Monate verstrichen sind, und sich auf Zeiträume bezieht, die vor dem Inkrafttreten des Dekrets verbüßt wurden.
In diesem Urteil hat das Gericht den Entschädigungsantrag eines Häftlings abgewiesen und die Entscheidung mit der Verspätung des Antrags begründet. Das Gericht betonte, dass die sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß der geltenden Gesetzgebung zwingend ist und keine Ausnahmen zulässt. Dieser Aspekt ist entscheidend, um Sicherheit und Stabilität im Strafvollzugssystem und in der Behandlung von Häftlingen zu gewährleisten.
Das Urteil Nr. 18819 von 2023 stellt eine wichtige Bestätigung des Prinzips der Gesetzmäßigkeit und der Rechtssicherheit dar und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Einreichung von Entschädigungsanträgen. Juristen müssen auf diese Details achten, da die Kenntnis von Fristen und formellen Anforderungen unerlässlich ist, um die Wirksamkeit von Entschädigungsanträgen im Strafvollzug zu gewährleisten. Der Schutz der Rechte von Häftlingen ist von grundlegender Bedeutung, muss aber stets mit der Notwendigkeit einer klaren und vorhersehbaren Rechtsordnung in Einklang gebracht werden.