Die jüngste Anordnung des Berufungsgerichts von Palermo, Nr. 8627 vom 2. April 2024, hat grundlegende Fragen zur Klassifizierung von öffentlichen Einrichtungen für Hilfe und Wohltätigkeit (IPAB) beleuchtet. Diese Einrichtungen haben infolge der durch das Rahmengesetz Nr. 328 von 2000 und das Gesetzesdekret Nr. 207 von 2001 umgesetzten Reform einen Privatisierungsprozess durchlaufen, der Zweifel an ihrer Rechtsnatur, ob öffentlich oder privat, aufkommen ließ. Lassen Sie uns daher die Einzelheiten des Urteils und seine Auswirkungen untersuchen.
Die Reform hat die Landschaft der IPAB erheblich verändert und festgelegt, dass diejenigen, die die Anforderungen des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 16. Februar 1990 nicht erfüllen, in Unternehmen für Dienstleistungen an Personen (ASP) umgewandelt werden müssen. Im Gegensatz dazu können Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen, die Form von juristischen Personen des Privatrechts annehmen. Diese Unterscheidung ist entscheidend und bestimmt die Funktionsweise und die rechtliche Verantwortung der beteiligten Einrichtungen.
Natur einer öffentlichen oder privaten Einrichtung – Feststellung – Kriterien des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 16. Februar 1990 – Anwendbarkeit auch durch den Richter – Vorhandensein – Inhalt. Nach der Sektorreform durch das Rahmengesetz Nr. 328 von 2000 und das nachfolgende Gesetzesdekret Nr. 207 von 2001 wurden öffentliche Einrichtungen für Hilfe und Wohltätigkeit (IPAB), die die im Dekret des Ministerpräsidenten vom 16. Februar 1990 genannten Anforderungen nicht erfüllen, obligatorisch in Unternehmen für Dienstleistungen an Personen (ASP) umgewandelt, während diejenigen, die die genannten Anforderungen erfüllen, juristische Personen des Privatrechts wurden; die Feststellung der öffentlichen oder privaten Natur solcher Einrichtungen kann neben der regionalen Verwaltungsbehörde auch vom Richter auf der Grundlage der Kriterien des genannten Dekrets des Ministerpräsidenten vorgenommen werden, unter Berücksichtigung der Satzungsbestimmungen und der Anerkennung der privatwirtschaftlichen Natur der Einrichtung, insbesondere durch die Tatsache, dass ihre Gründung aus einer privaten Schenkung resultiert, dass sie so strukturiert ist, dass sie der Willensäußerung der Gesellschafter – Wohltäter Bedeutung beimisst und dass sie ihre Aufgaben aus privaten Finanzierungsquellen bezieht.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass die Feststellung der öffentlichen oder privaten Natur von IPAB nicht nur in die Zuständigkeit der regionalen Verwaltungsbehörde fällt, sondern auch vom Richter vorgenommen werden kann. Diese Feststellung muss spezifischen Kriterien folgen, wie denen, die im Dekret des Ministerpräsidenten von 1990 dargelegt sind. Es ist unerlässlich, die Satzungsbestimmungen zu prüfen und zu bewerten, ob die Einrichtung durch eine private Schenkung gegründet wurde und ob ihre Finanzierung aus privaten Quellen stammt. Dieser Ansatz gewährleistet eine genauere und der operativen Realität der Einrichtungen entsprechende Bewertung.
Das Urteil Nr. 8627 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zum Verständnis der Rechtsnatur von IPAB dar. Mit der Weiterentwicklung der Vorschriften und den jüngsten Reformen ist es für die Einrichtungen selbst und die Beteiligten von entscheidender Bedeutung, sich der rechtlichen Auswirkungen ihrer Klassifizierung bewusst zu sein. Die Klarheit in diesen Aspekten erleichtert nicht nur die Verwaltung von IPAB, sondern schützt auch die Rechte der Begünstigten der angebotenen Dienstleistungen.