Das Urteil Nr. 22271 vom 6. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert wichtige Klarstellungen zur Zustellung von Steuerbescheiden, insbesondere in Bezug auf im Ausland ansässige Personen. Das Gericht bestätigte, dass das in Art. 60, Absatz 4, des d.P.R. Nr. 600 von 1973 vorgesehene Zustellungsverfahren ausschließlich gegenüber italienischen Staatsbürgern oder italienischen Gesellschaften mit Sitz im Ausland angewendet werden kann.
Artikel 60 des d.P.R. Nr. 600/1973 legt die Zustellungsmodalitäten für Steuerbescheide fest. Das Gericht betonte, dass für eine wirksame Zustellung erforderlich ist, dass der Empfänger zu der Kategorie von Personen gehört, für die die Voraussetzung der Besteuerung in Italien besteht. Das bedeutet, dass die Norm nicht auf Gesellschaften nach ausländischem Recht anwendbar ist, wie im Fall der luxemburgischen Gesellschaft, die an dem Rechtsstreit beteiligt war.
Zustellung eines Steuerbescheids im Ausland – Art. 60, Abs. 4, d.P.R. Nr. 600 von 1973 – Anwendungsbereich – Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland oder italienische Gesellschaften mit Sitz im Ausland – Begründung – Sachverhalt. Im Hinblick auf Steuerbescheide kann das in Art. 60, Abs. 4, d.P.R. Nr. 600 von 1973 vorgesehene Zustellungsverfahren nur angewendet werden, wenn der Empfänger ein italienischer Staatsbürger oder eine Gesellschaft nach italienischem Recht ist, die im Ausland ansässig ist oder dort ihren Sitz hat, da der Wortlaut der Norm voraussetzt, dass es sich um Personen handelt, für die die Voraussetzung der Besteuerung in Italien besteht. (Im vorliegenden Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof die angefochtene Entscheidung, die die Zustellung gemäß Art. 60, Abs. 4, d.P.R. Nr. 600 von 1973 anstelle gemäß Art. 142 ZPO für eine Gesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg als nicht existent erachtet hatte).
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf italienische Steuerzahler und auf diejenigen, die international tätig sind. Es verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung der Zustellungsverfahren gemäß italienischem Recht und vermeidet Verwirrung für nicht-italienische Gesellschaften, die im Ausland tätig sind. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Steuerbehörden die gesetzlichen Bestimmungen befolgen und keine Instrumente verwenden, die für nicht-italienische Personen nicht anwendbar sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 22271 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für die korrekte Anwendung der Zustellungsnormen im Steuerrecht darstellt. Die Steuerbehörden müssen besondere Aufmerksamkeit darauf richten, wem zugestellt wird, und sicherstellen, dass die Verfahren korrekt befolgt werden und keine Fehler auftreten, die die Gültigkeit der Steuerbescheide beeinträchtigen könnten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Bürger und Unternehmen sich dieser Aspekte bewusst sind, um ihre Rechte zu schützen.